Um die Anwendung der in diesem Ratgeber gegebenen Hinweise zu erleichtern, wird in diesem Kapitel exemplarisch an 15 verschiedenen Körpermaßen ein Warnhinweissystem entwickelt. Dieses hilft dem Anwender, die jeweils spezifischen Eigenschaften eines Körpermaßes und die daraus resultierenden Ableitungen für die Anwendung in Normung und Konstruktion schnell zu identifizieren.
Das Warnhinweissystem, das im Folgenden zur Einstufung der einzelnen Körpermaße verwendet wird, besteht aus vier verschiedenen Warnstufen:
Körpermaße, die dieser Warnstufe zugeordnet werden, sind ohne Einschränkungen bei der Anwendung in den Konstruktionsablauf übertragbar. Mögliche biologische Veränderungen durch Altern, Umwelteinflüsse (Ernährung, Gesundheit) oder Bewegung müssen nicht berücksichtigt werden bzw. können vernachlässigt werden. Körpermaße, die der Warnstufe 0 zugeordnet werden können, sind die Maße der einzelnen Langknochen und des Schädels, wie z.B. die Oberarmlänge, die Kopflänge, die Kopfbreite. Nach Abschluss des Wachstums sind diese skelettbasierten Maße nahezu unveränderlich.
Körpermaße, die dieser Warnstufe zugeordnet werden, unterliegen Veränderungen, die im Alterungsprozess durch die verminderte Fähigkeit zum Aufrichten der Wirbelsäule und der verminderten Elastizität der Zwischenwirbelscheiben auftreten. Mit zunehmendem Alter werden dadurch Körpermaße, welche die Rumpflänge einschließen, kleiner. Unter anderen betrifft dies die Körperhöhe, die Augenhöhe, die Stammlänge und die Rumpflänge. Entsprechend sollten wirbelsäulenabhängige Körpermaße bei Konstruktionsvorhaben für die Altersgruppe 50+ wegen der altersbedingten Veränderungen der Wirbelsäule, um ca. 20 mm reduziert werden (Greil et al. 2008).
Körpermaße, die der Warnstufe 2 zugeordnet werden, unterliegen einer häufigen Variabilität durch Umwelteinflüsse, wie z.B. den Ernährungsbedingungen. Es sind schnell veränderliche Maße innerhalb von Populationsvergleichen, die sich mit allgemeinen Gewichts-schwankungen, aber auch mit der natürlichen Gewichtszunahme im höheren Alter erklären lassen. Maße der Warnstufe 2 sind zu einem großen Anteil Umfangsmaße, wie der Brustumfang, der Taillenumfang, der Oberschenkelumfang oder der Unterschenkelumfang. Aber auch Breiten- und Tiefenmaße, deren Messpunkte ebenfalls auf der Hautoberfläche als Weichteilmaß ermittelt werden, sind in diese Kategorie einzugliedern.
Aufgrund der zunehmenden Anteile an übergewichtigen Personen ist für Umfangs- und Breitenmaße davon auszugehen, dass die Perzentilwerte älterer Datensammlungen für die heutige Situation zu gering ausfallen. Entsprechend sollte im oberen Bereich der Perzentilwerte ein Zuschlag gegeben werden (siehe Aktualität von Körpermaßdaten). In Deutschland sollte der Zuschlag beispielsweise bei der Sitzbreite bis zu 50 mm betragen, um auch der zunehmenden Gruppe der Übergewichtigen ergonomisch gerecht zu werden.
Körpermaße, die der Warnstufe 3 zugeordnet werden, weichen in der Praxis bei der Ausübung von Bewegungen bzw. durch Bekleidungszuschläge von den in Normen angegebenen standardisiert gemessenen Körpermaßen deutlich ab.
Zu diesen Körpermaßen gehört insbesondere die Gruppe der Funktionsmaße, aber auch Maße deren Messstrecken Gelenkpunkte mit einbeziehen, wie z.B. die Stammlänge, die Rumpflänge, die projektivische Armlänge oder auch die Kniehöhe. Gleichermaßen gehören Körpermaße in die Warnstufe 3, für die ein Zuschlag von Bekleidung und Schuhwerk berücksichtigt werden muss.
Im Handbuch der Ergonomie werden 35 mm Schuhzuschlag, 5 mm Kleidungszuschlag bei leichter Bekleidung und 8 - 10 mm bei schwerer Bekleidung sowie zwischen 10 - 35 mm bei Kopfbedeckungen zu den jeweiligen Maßen addiert. Physiologische wirbelsäulenabhängige Daten, also Daten die in bequemer Körperhaltung gemessen wurden, weichen ca. 1-1,5 % von den in Standardposition gemessenen Werten ab.
Nach DIN EN ISO 3411 für Erdbaumaschinen sind für Schuh- und Stiefelhöhen 25 mm und für Schutzhelme 50 mm Zuschläge zu berücksichtigen. Für den Bewegungsraum bei nicht aufrechter Haltung, also normaler entspannter Körperhaltung, werden für die Körperhöhe und Reichweite über Kopf um 15 mm geringere Werte empfohlen. Für "Sitzhöhe" sowie "Augenhöhe sitzend" werden um 25 mm geringere Werte empfohlen.