Achtung: Perzentilangaben nicht einfach kombinieren!

Perzentilangaben für ein Körpermaß (z.B. für die Körperhöhe) gelten immer nur für dieses eine Maß und lassen sich nicht kombinieren: So müssen z. B. andere Körpermaße einer kleinen Frau mit einer Körperhöhe, die dem 5. Perzentil entspricht, nicht auch dem 5. Perzentil entsprechen.

In DIN EN ISO 3411sind beispielsweise für kleine, mittelgroße und große Maschinenführer in korrekter Zuordnung die jeweiligen Werte des 5., 50. und 95. Perzentils der Körperhöhe angegeben. Entsprechend wurde mit den anderen Körpermaßen verfahren, für die der Wert des 5. Perzentils als kleinstes zu beachtendes Maß, der des 50. Perzentils als mittleres und der des 95. Perzentils als größtes zu beachtendes Maß angegeben wurden. Der Tabellenkopf mit der Angabe kleiner, mittelgroßer und großer Maschinenführer suggeriert allerdings, dass ein in der Körperhöhe kleiner Maschinenführer in allen Maßen klein wäre und jeweils die Werte des 5. Perzentils gelten würden (folgende Tabelle). Diese Annahme ist jedoch prinzipiell falsch.

Beispiel einer Norm (Auszug aus DIN EN ISO 3411 Erdbaumaschinen- Körpermaße von Maschinenführern und Mindestfreiraum), die zu einer falschen Anwendung von Körpermaßen führen kann
Benennung Maße mm
  Kleiner Maschinenführer Mittelgroßer Maschinenführer Großer Maschinenführer
Körperhöhe (mit Schuhen) 1 550 1 730 1 905
Spannweite Arm 1 585 1 765 1 905
Brusttiefe 210 247 280
Unterleibtiefe 210 257 300

Proportionsunterschiede

Aufgrund von verschiedenen körperbaulichen Wuchstendenzen (Körperbautyp) haben Menschen unterschiedliche Proportionen. So sind große Menschen häufig schlank und kleinere Menschen häufig korpulent. Der kleine Maschinenführer kann relativ häufig bei der Unterleibstiefe Werte haben, die z.B. zwischen dem Wert des 50. und 95. Perzentils liegen. Oder es variiert bei identischer Körperhöhe das Verhältnis von Rumpf- und Beinlänge und führt zu den so genannten Sitzriesen und Sitzzwergen (folgende Abbildung, siehe auch FAQ). Bei identischer Körperhöhe (z.B. 1715 mm - was knapp unterhalb des Werts des 50. Perzentils der Körperhöhe für deutsche Männer nach DIN 33402-2 mit 1750 mm liegt) gibt es Menschen, deren Wert für das Maß Sitzhöhe größer als der des 50. Perzentilwerts (904 mm) ist. Wenn das Maß für die Beinlänge dann kleiner als der Wert des 50. Perzentils (812 mm) (Daten aus Flügel et al. 1986) ist, sind sie "Sitzriesen". "Sitzzwerge" wären sie, wenn diese eine Beinlänge haben, deren Wert über dem 50. Perzentil liegt und eine Sitzhöhe mit einem Wert kleiner des 50. Perzentils für die Sitzhöhe.

Da Längenmaße untereinander korrelieren, haben Sitzzwerge in der Regel auch relativ lange Arme und Sitzriesen relativ kurze Arme. Hinzukommen Proportionsunterschiede zwischen Männern und Frauen.

Addition von Körpermaßen

Auch wenn sich mehrere Menschen in einem Körpermaß sehr ähnlich sind, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Mehrzahl der anderen Körpermaße deutlich vonein­ander abweichen kann. Ein einfaches Rechenbeispiel für die Schulterhöhe im Sitzen kann diese individuellen Besonderheiten sehr gut verdeutlichen:

Würde man davon ausgehen können, dass jeder Mensch, dessen Schulter-Ellenbogen-Länge dem Wert des 5. Perzentils entspricht, auch den Wert des 5. Perzentils für die Ellenbogenhöhe hat, müssten sich beide Maße wie in folgender Abbildung veranschaulicht zur Schulterhöhe sitzend addieren lassen. Strecke a plus Strecke b müssten also die Strecke c ergeben:

Am Beispiel der P5 Werte aus der DIN CEN ISO/TR 7250-2 für deutsche Frauen wird deutlich, dass genau das nicht möglich ist. Addiert man den Wert für die Schulter-Ellenbogen-Länge von 290 mm zu dem Wert für die Ellenbogenhöhe von 185 mm, erhält man die Summe von 475 mm, die - rein rechnerisch - die Schulterhöhe im Sitzen ergibt. Verglichen mit den tatsächlichen Angaben der Norm (DIN CEN ISO/TR 7250-2) beträgt die Schulterhöhe im Sitzen 540 mm, es ergibt sich also eine Differenz von 65 mm. Was für die Berechnung von Körpermaßen eines einzelnen Menschen kein Problem darstellt, ist mit Perzentilwerten demnach nicht zulässig.

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